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Krankenkasse6 Min. LesezeitVon Barbara Schuhmaier · 6. Juli 2026

Perücke von der Steuer absetzen: So holst du dir einen Teil deiner Kosten zurück

Symbolbild: gebündelte Unterlagen mit goldenem Füller und Rechenmaschine auf dem Werkstatt-Tisch
Symbolbild

Eine Perücke bei medizinischem Haarverlust ist ein anerkanntes Hilfsmittel. Und was deine Krankenkasse nicht übernimmt, kannst du in vielen Fällen bei der Einkommensteuer geltend machen. Hier erfährst du, wie das mit der außergewöhnlichen Belastung funktioniert, welche Kosten dazuzählen und welche Belege du am besten schon heute zu sammeln beginnst.

Kann ich meine Perücke von der Steuer absetzen?

Ja, in vielen Fällen. Wenn du deine Perücke wegen einer Krankheit trägst, etwa nach einer Chemotherapie oder bei Alopecia Areata, erkennt das Finanzamt deinen Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung nach Paragraf 33 EStG an. Voraussetzung ist, dass der Haarverlust medizinisch begründet ist, du ein ärztliches Attest oder Rezept hast und deine Krankheitskosten insgesamt über der sogenannten zumutbaren Belastung liegen.

Eine wichtige Einordnung vorweg: Wir sind Zweithaar-Profis, keine Steuerkanzlei. Dieser Artikel gibt dir eine ehrliche Orientierung, ersetzt aber keine Steuerberatung. Für deine konkrete Situation sprich mit deiner Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Was wir dir aber garantiert abnehmen können: alle Belege und Bescheinigungen so aufzubereiten, dass du sie direkt weiterreichen kannst.

Was ist die zumutbare Belastung und wie hoch ist sie?

Die zumutbare Belastung ist der Anteil deiner Krankheitskosten, den du nach Ansicht des Gesetzgebers selbst tragen kannst. Sie liegt je nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder zwischen 1 und 7 Prozent deiner Einkünfte und wird stufenweise berechnet. Steuerlich wirkt nur der Betrag, der über dieser Grenze liegt. Deshalb lohnt es sich, alle Krankheitskosten eines Jahres zu bündeln, nicht nur die Perücke.

Konkret heißt das: Wenn im selben Jahr auch Zahnarztrechnungen, Brille, Zuzahlungen für Medikamente oder Physiotherapie anfallen, zählen sie alle in denselben Topf. Je mehr in einem Kalenderjahr zusammenkommt, desto größer ist der Teil, der über deiner zumutbaren Belastung liegt und deine Steuer tatsächlich senkt. Steht ohnehin eine größere Anschaffung an, kann das Timing also einen Unterschied machen.

Welche Kosten rund um die Perücke kannst du geltend machen?

Absetzbar ist grundsätzlich alles, was dir die Krankenkasse nicht erstattet hat. Bei einer Kassenversorgung ist das oft wenig, bei einer hochwertigen Versorgung deutlich mehr. Wie sich dein Eigenanteil überhaupt zusammensetzt, liest du im Ratgeber zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Typische Positionen sind:

  • Dein Eigenanteil an der Perücke: also der Betrag über dem Festbetrag deiner Kasse (440 bis 1.158 Euro, Stand 2026). Bei einer Maßanfertigung ab 2.500 Euro kommt hier schnell ein vierstelliger Betrag zusammen.
  • Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hilfsmittel.
  • Spezielle Pflegeprodukte für dein Zweithaar: Sie gehören zur laufenden Versorgung und werden vom Finanzamt oft anerkannt. Hebe die Quittungen auf.
  • Fahrtkosten zu Anpassung, Abholung und Serviceterminen: mit dem Auto in der Regel 30 Cent pro Kilometer, alternativ die Tickets für Bus und Bahn.
  • Eine ärztlich verordnete Zweitperücke, etwa für den Wechsel beim Waschen.

Diese Belege verlangt das Finanzamt

Der wichtigste Punkt zuerst: Das ärztliche Attest oder Rezept sollte vor dem Kauf ausgestellt sein. Genau daran scheitern die meisten Fälle vor dem Finanzamt. Sammle außerdem:

  • Rezept oder Attest mit Diagnose, ausgestellt vor dem Kauf
  • Unsere Rechnung mit allen Positionen
  • Den Bescheid oder die Abrechnung deiner Krankenkasse über den Festbetrag
  • Quittungen für Pflegeprodukte und Zubehör
  • Eine einfache Liste deiner Fahrten mit Datum, Ziel und Kilometern

Am einfachsten legst du dir gleich zu Beginn deiner Versorgung einen Ordner oder einen Ordner im Handy an und fotografierst jeden Beleg sofort. Eingetragen werden die Kosten später in der Steuererklärung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Übrigens zahlt sich gute Pflege hier doppelt aus: Wer sein Zweithaar pfleglich behandelt, verschiebt die nächste kostenpflichtige Neuanschaffung nach hinten. Tipps dazu findest du im Ratgeber Perücke pflegen.

Ein Rechenbeispiel zur Orientierung

Angenommen, du entscheidest dich für eine Echthaar-Perücke nach Maß für 3.200 Euro. Deine Kasse zahlt den Festbetrag von 1.158 Euro, dein Eigenanteil liegt bei 2.042 Euro plus 10 Euro Zuzahlung. Dazu kommen im Jahr etwa 150 Euro für Pflegeprodukte und 60 Euro Fahrtkosten, zusammen rund 2.260 Euro. Liegt deine zumutbare Belastung bei 1.400 Euro, wirken etwa 860 Euro steuermindernd. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent wären das rund 260 Euro Erstattung. Die genauen Zahlen hängen von deinem Einkommen ab, das rechnet dir deine Steuerberaterin exakt aus.

Unser Teil: saubere Unterlagen ohne Aufwand für dich

Als Fachbetrieb im Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten rechnen wir in Augsburg täglich mit Krankenkassen ab und wissen genau, welche Nachweise Ämter sehen wollen. Du bekommst von uns eine vollständige Rechnung, auf Wunsch eine Aufstellung deiner Termine für die Fahrtenliste und eine Übersicht, was eine Perücke kostet und welcher Teil davon dein Eigenanteil ist. Wenn du deine Versorgung noch vor dir hast, buche dir einfach einen Beratungstermin, dann planen wir die Kostenseite von Anfang an mit.

Häufige Fragen

Brauche ich das ärztliche Attest wirklich vor dem Kauf?

Ja, das ist der entscheidende Punkt. Das Finanzamt erkennt Krankheitskosten in der Regel nur an, wenn die medizinische Notwendigkeit vor der Anschaffung feststand. Ein Rezept oder Attest mit Diagnose, ausgestellt vor dem Kauf, ist deshalb dein wichtigster Beleg. Nachträglich ausgestellte Bescheinigungen werden oft nicht akzeptiert.

Kann ich Pflegeprodukte für die Perücke absetzen?

Häufig ja. Spezialshampoos, Pflegesprays und Zubehör wie Perückenständer gehören zur laufenden Versorgung mit deinem Hilfsmittel und werden vom Finanzamt oft als Krankheitskosten anerkannt. Sammle alle Quittungen über das Jahr. Ob dein Finanzamt sie im Einzelfall akzeptiert, klärt deine Steuerberaterin, die Belege kosten dich aber nichts außer einem Ordner.

Zählen auch die Fahrten zu euch nach Augsburg?

Ja. Fahrten zu medizinisch notwendigen Terminen gelten als Krankheitskosten, also auch Anpassung, Abholung und Servicetermine bei uns. Mit dem Auto kannst du in der Regel 30 Cent pro Kilometer ansetzen, alternativ die tatsächlichen Ticketkosten. Führe eine einfache Liste mit Datum, Ziel und Kilometern, das reicht als Nachweis meist aus.

Was ist, wenn meine Kosten unter der zumutbaren Belastung liegen?

Dann wirkt sich die Perücke allein steuerlich nicht aus. Prüfe aber, welche weiteren Krankheitskosten im selben Jahr angefallen sind: Zahnarzt, Brille, Zuzahlungen, Therapien. Alles zusammen zählt in denselben Topf. Manchmal lohnt es sich auch, planbare Ausgaben bewusst in ein Jahr zu legen. Das ist eine klassische Frage für deine Steuerberaterin.

Gilt das auch für eine Zweitperücke?

Ja, wenn sie medizinisch begründet ist. Eine Zweitversorgung ist bei täglichem Tragen sinnvoll, etwa für die Zeit, in der die erste Perücke gewaschen wird oder im Service ist. Mit ärztlicher Verordnung zählt auch ihr Eigenanteil zu den außergewöhnlichen Belastungen. Wir beraten dich ehrlich, ob eine Zweitperücke in deiner Situation sinnvoll ist.

Barbara Schuhmaier, Gründerin von Zweithaar-Liebe

Geschrieben von

Barbara Schuhmaier

Gründerin von Zweithaar-Liebe in Augsburg, Zweithaarspezialistin und Mitglied im Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten. Barbara trägt selbst täglich Zweithaar und hat über 1.000 Frauen auf ihrem Weg begleitet. Bekannt aus der Augsburger Allgemeinen. Lern das Team kennen

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